Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von jungen Menschen, die sich in einer Krise oder akuten Gefährdungssituation befinden. Die Betroffenen können vorübergehend in einer sicheren Umgebung (Obhut) aufgenommen und untergebracht werden. Das Ziel einer Inobhutnahme ist neben der unmittelbaren Hilfe in einer Krise auch die Beratung, die Klärung wichtiger Fragen, die Vermittlung und Unterstützung sowie, falls erforderlich, die Vorbereitung und Einleitung weiterer Hilfsangebote. Zusätzlich werden junge Menschen im Rahmen einer Kurzzeitaufnahme nach § 34 SGB VIII in dieser Gruppe untergebracht. Dieser Rahmen bietet dem zuständigen Jugendamt hinreichend Zeit, eine geeignete Anschlussmaßnahme zu finden.
Herr Patrick Bösch
Diplompädagoge
Telefon: 02631 401-62
Telefax: 02631 401-50
E-Mail:
p.boesch@ekujo.de
Junge Menschen, die zu Hause
Von einer Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder bzw. Jugendliche, die sich selbst oder andere durch
Weiterhin können Gründe zur Beendigung der Maßnahme Selbst- oder Fremdgefährdung sein:
gefährden.
Die Unterbringung erfolgt in zwei altersadäquaten, getrennten Gruppen, die auf die spezifischen Bedürfnisse ausgerichtet sind.
· 6 Plätze Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren
· 6 Plätze Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren
In unseren zwei getrennten Inobhutnahmegruppen/Kurzzeitaufnahmen bieten wir Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen und sicheren, aber lediglich vorübergehenden Lebensort. Für die jungen Menschen stehen eingerichtete Einzelzimmer sowie bei Bedarf Doppelzimmer für die Unterbringung von Geschwisterkindern zur Verfügung.
Zur Freizeitgestaltung bieten wir verschiedene Möglichkeiten an, darunter die Nutzung eines geräumigen Bastel- und Spielraums, eines wohnlich-gemütlichen Medienbereichs, verschiedener Spielangebote sowie eines Außenbereichs mit Spielwiese und Spielplatz.
Morgens |
Auch in der Inobhutnahmegruppe haben wir einen strukturierten Tagesablauf mit festen Regeln
und wiederkehrenden Ritualen. Nach einem gemeinsamen Frühstück besuchen die jungen Menschen entweder ihre Stammschulen oder alternativ die interne Klasse
der Paul-Schneider-Schule, die speziell für die BewohnerInnen der Inobhutnahme
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Mittags |
Nach Schulschluss nehmen die jungen Menschen gemeinsam das Mittagessen ein. Anschließend haben sie ab 14:00 Uhr die Möglichkeit, in einer Ruhezeit ihre Schulaufgaben zu erledigen oder sich auszuruhen. Um 15:00 Uhr treffen sich die Bewohnerinnen und Bewohner zu einer Gesprächsrunde, in der der weitere Tagesverlauf besprochen wird. Die Freizeitgestaltung umfasst gemeinsames Spielen, Lesen, Basteln sowie die Nutzung moderner Medien.
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Abends |
Gegen 18:00 Uhr kommt die Gruppe zum gemeinsamen Abendessen zusammen. An Wochenenden und in den Ferien unternehmen die jungen Menschen zudem Tagesausflüge, etwa zu Schwimmbädern, Abenteuerspielplätzen oder Indoor-Spielparks.
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Zwischen Krisenintervention und Individualpädagogik
Die pädagogischen Aufgaben einer Inobhutnahme sind sehr umfassend. Die Kinder und Jugendlichen kommen oft aus einer akut potenziell traumatisierenden Situation oder auch unter Zwang – zu ihrer eigenen Sicherheit – zu uns. Heftige Gefühle, Leid, Trauer und Schmerz, aber auch Desorientierung kennzeichnen die Befindlichkeiten der ersten Tage. Die Pädagog*innen sind gefragt, in einer ersten längeren Krisenintervention zu beruhigen und dem Kind Sicherheit zu vermitteln.
Gelingt dies, beginnt ein längerer Prozess des Kennenlernens und der Eingewöhnung in die fremde Struktur einer besonderen Wohngruppe. Kennzeichnend ist, dass viele junge Menschen mit heftigen Gefühlen dort ankommen. Durch die häufigen Wechsel gibt es ein ständiges Kommen und Gehen von Kindern und Jugendlichen. Parallel dazu sind in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Jugendamt die Aufgaben der Perspektivklärung zu bewältigen.
Zudem gilt es, Eltern telefonisch zu begleiten, eine neue Beschulung für den Übergang zu organisieren, Arztbesuche zu koordinieren und vieles mehr. Im Mittelpunkt all dessen steht jederzeit das Wohlergehen der jungen Menschen.