Die Wohngruppen stellen die vollstationäre Form der Hilfen zur Erziehung dar (Angebot nach § 34 SGB VIII). Acht bis zehn Kinder/Jugendliche leben gemeinsam in einer festen Gruppe. Sie werden "rund um die Uhr“ von fachlich qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern betreut. 

Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist die Verbesserung des Befindens und der Lebenssituation des Kindes. Heimerziehung bedeutet für uns familienunterstützende Hilfe mit dem Ziel der Rückführung. Falls dies nicht möglich ist, bereiten wir die Kinder und Jugendlichen auf ein Leben als eigenverantwortliche und sozial kompetente Erwachsene vor. Erziehung ist ein ganzheitliches Geschehen, das alle Bereiche des menschlichen Lebens, Erlebens und Handelns umfasst. Unsere Aufgabe besteht darin, die individuellen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu fördern und sie zu prosozialem Verhalten anzuleiten.

Derzeit gibt es sechs Wohngruppen in unserer Einrichtung, drei in Neuwied-Oberbieber und dreiWohngruppen im Neuwieder Stadtteil  "Heddesdorfer Berg".

Betreuung

Jede Gruppe ist besetzt mit fünf pädagogischen Fachkräften (Sozialpädagogen und Erzieher). Hinzu kommen Berufspraktikanten sowie eine Hauswirtschaftskraft. Ergänzend  arbeiten noch  eine Dipl.-Psychologin und eine systemische Familientherapeutin für die Gruppen. Wir legen viel Wert darauf, dass in den einzelnen Gruppen Männer und Frauen als Erziehende vertreten sind. Die Pädagogen arbeiten im Bezugserziehersystem. Jedes Kind hat einen festen Ansprechpartner, der sich besonders um die Belange dieses Kindes kümmert. 

Zielgruppe

  • Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren
  • Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Beziehungsstörungen
  • Kinder und Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen oder Schwierigkeiten in der Schul- oder Berufsausbildung
  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund der hohen Problembelastung in der Familie nicht mehr dort leben können oder wollen
  • Kinder, die zuvor in anderen Wohnformen der Erziehungshilfe betreut wurden
  • Jugendliche, die Unterstützung und Struktur zur Verselbständigung benötigen

Ausschlusskriterien

  • Akuter psychiatrischer Behandlungsbedarf
  • Psychosomatische Erkrankungen, die eine klinische Behandlung benötigen
  • Suchterkrankungen
  • Körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die eine Gruppenintegration verhindern
  • Massiv dissoziales Verhalten mit Gefährdung anderer Kinder