Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gemäß SGB VIII § 27 konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/oder Krisen Hilfe benötigen.

Ziele der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind die Erschließung und Aktivierung eigener Ressourcen der Hilfeempfänger und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zu selbstständiger Problembewältigung.  Ausgangspunkt jeder Hilfe ist eine Beschreibung der aktuellen Situation und die Erstellung eines Hilfeplans, gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften und der Familie. Der Hilfeplan beinhaltet die Ziele, Dauer und Umfang der Maßnahme sowie die Gliederung der Ziele und Handlungsschritte. Alle Hilfen finden üblicherweise in den Familien und deren Umfeld statt.

Ansprechpartner

Ambulanter Dienst

Herr Mehmet Demirpolat
Soziale Arbeit (B.A.) 
Erziehungsleitung Tagesgruppen und Ambulante Hilfen

Telefon: 02631 401-63
Handy: 0151 14641822 
Telefax: 02631 401-50 
E-Mail: eltg@kinder-jugendhilfe-oberbieber.de


Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein aufsuchendes Beratungs- und Hilfsangebot an die Familie mit dem übergreifenden Ziel den Familienalltag zu verbessern und zu erleichtern.

Pädagogische Fachkräfte kommen regelmäßig zu vereinbarten Terminen, zumeist ein- bis zweimal wöchentlich, in die Familien. Diese Unterstützung richtet sich an die Gesamtfamilie. Aus den individuellen Bedarfen der Familie ergeben sich Arbeitsformen und Schwerpunkte wie  Elternberatung,  Familiengespräche oder auch Einzelarbeit. Wichtige Ziele in dieser Arbeit sind:

  • die Unterstützung der Familie in ihren Erziehungsaufgaben
  • die (Wieder) Entdeckung eigener Fähigkeiten und Stärken
  • Selbstwirksamkeitserwartungen erhöhen
  • Förderung sozialer und kognitiver Fähigkeiten
  • Beziehungen in der Familie klären und stabilisieren
  • Strukturierung des Alltags fördern
  • Einbindung in den Sozialraum fördern
  • Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Grundlagen der Familie

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt einzelne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, beispielsweise bei Schwierigkeiten  in der Beziehung zu den Eltern oder bei Problemen in der Schule oder der Berufsausbildung. Der junge Mensch wird unter Beibehaltung seines Lebensbezuges zur Familie in seiner Verselbständigung gefördert.

Betreutes Wohnen

Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht  mehr zu Hause leben können oder die unseren Wohngruppen entwachsen sind, werden von unseren Fachkräften betreut. Die jungen Menschen wohnen in ihrer eigenen Wohnung und werden bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Bei den regelmäßigen Besuchen fördern und stärken wir die Bereitschaft und Fähigkeit für eine eigenständige Lebensführung sowie die Motivation für eine schulische oder berufliche Ausbildung.